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psychische Belastungen: Durchführung Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung

Analyse psychischer Belastungen: Psychische Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber

Die Gefährdungsbeurteilung bildet eine Grundlage für betrieblichen Arbeitsschutz und für betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie gliedert sich in zwei Dimensionen auf:

Seit Jahren verweisen die Statistiken der Krankenkassen auf einen steigenden Anteil psychischer Erkrankungen bei den Krankschreibungen von Beschäftigten. Anscheinend ist dies eine Reaktion auf steigenden Druck, ein zunehmendes Veränderungstempo, häufige Umstrukturierungen und Personalabbau in den Betrieben. Hinzu kommt, dass im demografischen Wandel und in einer alternden Gesellschaft psychische Belastungen weniger gut verkraftet werden. Technische Entwicklungen wie die elektronische Vernetzung und die ständige Erreichbarkeit per Smartphone verschärfen diesen Anstieg von Krankheitstagen aufgrund psychischer Belastung offenbar noch.

Zudem ist mit dem Konzept Industrie 4.0 mit einer stärkeren Vernetzung und Kooperation von Mensch und Maschine zu rechnen. An die Beschäftigten wird dies veränderte kognitive, informatorische und emotionale Arbeitsanforderungen stellen, und es ist künftig mit einem weiteren Anstieg psychischer Belastung zu rechnen.

Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber 2013 die schon seit langem bestehende Pflicht zur Analyse physischer Belastungen auf die Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ausgeweitet (Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention").

Reaktionen von Beschäftigten sind of Missstimmungen, Umwohlsein, Gefühle der Über- oder Unterforderung, der Verlust von Handlungskompetenz sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch, zuweilen auch Präsentismus und häufiger noch Absentismus bis hin zu langanhaltendem Burnout.   

Analyse psychischer Belastungen: psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung bei der Arbeit können eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren und Einflüsse umfassen, die in einer psychischen Gefährdungsanalyse betrachtet werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Arbeit und Arbeitsorganisation
    • Arbeitsintensität und Zeitdruck
    • Aufgabenverteilung
    • Arbeitsanforderungen
    • Vielseitigkeit, Ganzheitlichkeit
    • Sinnhaftigkeit, Verstehbarkeit und Umsetzbarkeit der Arbeitsinhalte
    • Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit (inkl. Schichtarbeit)
  • Ressourcen
    • Handlungsspielräume
    • soziale Einbindungund Unterstützung durch Team und Führung
    • Zusammenarbeit
    • Pausenmöglichkeiten, Erholung, Ausgleich, emotionale Ressourcen
  • Stressoren
    • Verantwortungs- und Qualifizierungsniveau (Über- oder Unterforderung)
    • qualitative und quantitative Arbeitsbelastungen
    • emotionale Belastungen, Emotionsarbeit im Kunden- bzw. Patientenkontakt (Aushalten von Emotion und Agression)
    • Arbeitsunterbrechungen
    • Stressende Umgebungsbelastungen (z.B. Lärm, Hitze, Vibrationen etc.)
  • Organisationsklima
    • Information
    • Mitsprache
    • betriebliche Leistungen

Mit unterschiedlichen Analyse-Instrumenten untersuchen wir die psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erstellen Ihre psychische Gefährdungsanalyse und liefern Hinweise für geeignete Maßnahmen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

 

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