Physische Gefährdungsabschätzung, Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsanalyse

Durchführung physische Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsanalyse

Physische Gefährdungsabschätzung und Gefährdungsbeurteilung: Schutz für Jung und Alt

Die Gefährdungsbeurteilung bildet eine Grundlage für betrieblichen Arbeitsschutz und für betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie gliedert sich in zwei Dimensionen auf:

Physische Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsabschätzung ist gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber

Die Durchführung physischer Gefährdungsbeurteilungen ist, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber. Ziel dieser gesetzlichen Auflage ist es, die aus der Arbeit erwachsenden Gefahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren und mögliche Vorbeugemaßnahmen rechtzeitig zu erkennen und zu implementieren. Dies soll Krankschreibungen und daraus resultierende Kosten für den Arbeitegber und das Sozialversicherungssysttem verhindern.

Physische Gefährdungsbeurteilungen und Gefährdungsabschätzungen zielen nicht darauf ab, physische Belastungen aus dem Arbeitsleben auszuschließen - sie sind Bestandteile der menschlichen Arbeit und können zum Erhalt der Gesundheit durchaus beitragen. Ziel einer  physischen Gefährdungsbeurteilung ist es vielmehr, Überforderungen, Unterforderungen sowie einseitige Belastungen zu vermeiden und so Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie solche des Herz-Kreislauf-Systems zu vermeiden.

Arbeitsbelastungen in der physischen Gefährdungsabschätzung und Gefährdungsbeurteilung

Zentrale Analysedimensionen bei der Einschätzung vom Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen in der physischen Gefährdungsabschätzung und Gefährdungsbeurteilung sind:

  • Manuelle Lastenhandhabung (Heben, Halten, Tragen, Ziehen, Schieben)
  • Arbeit in Zwangshaltungen (Sitzen, Stehen, Rumpfbeugen, Hocken, Knien, Liegen, Arme über Schulterniveau)
  • Arbeit mit erhöhter Kraftanstrengung und/oder Krafteinwirkung (Arbeit an schwer zugänglichen Stellen, (Steigen, Klettern, Arbeiten in Behältern, feuergefährdete Arbeitsplätze), Einsatz des Hand-/Arm-Systems als Werkzeug (Klopfen, Hämmern, Drehen, Drücken), Kraft-/Druckeinwirkung bei der Bedienung von Arbeitsmitteln)
  • Sich wiederholende eintönige Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen
  • Verletzungen durch Unfälle und potenzielle Unfallquellen, mechanische Gefährdungen
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch Stoffe (chemisch, biologisch, explosiv)
  • Physikalische Einwirkungen (Lärm, Ultra- und Infraschall, Strahlung, elektromagnetische Felder, Hiltze, Kälte, Elektrostatik, Druck)
  • Weitere Gefährdungen durch Menschen, Tiere, Pflanzen etc.

Aus den Analyseergebissen werden Präventionsmaßnahmen wie etwa technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, die Anschaffung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) oder die Inhalte für Unterweisungen abgeleitet.  

Wir führen gerne für Sie Gefährdungsabschätzungen und Gefährdungsbeurteilungen durch, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

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