Unterstützung zur Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, Gefährdungsanalysen
Physische und psychische Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsanalyse
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundlage für betrieblichen Arbeitsschutz und für betriebliches Gesundheitsmanagement.
Gefährdungsbeurteilung: gesetzliche Pficht
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" verpflichten alle Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, um so die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzustellen, umzusetzen und deren Wirksamkeit zu kontrollieren. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind neben den physischen auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass jeder Arbeitgeber mögliche Gefährdungen für seine Beschäftigten ermitteln und beurteilen muss. Werden potenzielle Gefährdungen erkannt, so sind geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber weiter, das Ergebnis ihrer Gefährdungsbeurteilung, die eingeleiteten Maßnahmen und die Ergebnisse von Überprüfungen zu dokumentieren.
Unser Angebot für Sie:
physische und psychische Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsanalyse
Gerne führen wir für Sie die physische und psychische Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse durch. Wichtige Elemente sind die Beurteilung von:
- Arten von Gefährdungen und deren Wirkungen
- Grenzwerte und Beurteilungskriterien
- Arten und Anwendbarkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Vorschriften, technische Regeln und Normen
In der physische und psychische Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse stellen wir v.a. zwei Dimensionen in den Fokus:
Je nach Anforderungen und betrieblichen Bedingungen setzen wir unterschiedliche Methoden für eine physische und psychische Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsnalyse ein: Es können Betriebsbegehungen, Mitarbeiterbefragungen, sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln, Ereignis-, Sicherheits- oder Risikoanalysen, Unfallberichte, Krankenstandanalysen oder weitere statistische Daten etc. in Frage kommen. Welche Methoden wir in Absprache mit Ihnen konkret einsetzen hängt vom erwarteten Gefährdungspotenzial, von den zu überprüfenden Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln sowie von den organisationalen Rahmenbedingungen des Arbeitgebers ab.
Arbeitgeber können Ihre physische und psychische Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder diese an eine fachkundige Stelle - etwa an uns - delegieren. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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